Bei Ihren Vorbereitungen zur Legalisierung sollten Sie folgendes beachten:
Grundsätzlich ist eine im Ausland geschlossene Ehe rechtskräftig, wenn sie nach Ortsrecht des jeweiligen ausländischen Staates geschlossen wurde. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Heiratspapiere Sie im Reisegepäck mitnehmen müssen. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei den deutschen Konsulaten im jeweiligen Land bzw. bei den Auslandsvertretungen dieser Staaten in der Bundesrepublik.
Wieder zu Hause - was ist zu beachten?
Sie sollten beachten, dass ausländische Heiratsurkunden in Deutschland möglicherweise erst nach einer amtlichen Beglaubigung („Apostille“, bei Heirat z.B. in den USA) durch die ausländischen Behörden oder nach Legalisierung durch das jeweilige deutsche Konsulat anerkannt werden.
Namensführung in der Ehe
In Deutschland müssen häufig noch Erklärungen abgegeben werden, da in vielen Ländern keine vergleichbaren Wahlmöglichkeiten bestehen oder die Namensführung nach deutschem Recht nicht möglich ist.Fragen zur Steuerklassenänderung beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter/-innen der Bürgerberatung.
Antrag auf Anlegung eines Familienbuches
In welchen Fällen kann ein Familienbuch auf Antrag angelegt werden?
Auf Antrag kann für eine Ehe, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wurde (z.B. frühere DDR, Ausland etc.) ein Familienbuch angelegt werden, wobei der Zeitpunkt der Eheschließung unerheblich ist.
Eine evtl. Auflösung der Ehe, z.B. durch Scheidung, ist für die Antragstellung unbedeutend.Vorauszuschicken ist allerdings, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, wenn sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen Verfassungs- oder Sittengrundsätze (z.B. Verstöße gegen das Verbot der Mehrehe oder Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren) verstößt.
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland besteht in manchen Ländern die Möglichkeit allein religiös die Ehe zu schließen. Auch diese Eheschließungen sind in der Bundesrepublik Deutschland gültig, wenn sie nach dem Recht des Eheschließungslandes gültig sind und die Ehe bei einer staatlichen Stellen registriert wurde.
Nähere Informationen über Eheschließungen im Ausland erhalten Sie bei der Auslandvertretung der Bundesrepublik Deutschland des Landes in dem Sie heiraten möchten sowie beim
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
50728 Köln
Tel: 022899 358-4999
Fax: 022899 10 358-8399
E-Mail: InfostelleAuswandern@bva.bund.de
www.auswandern.bund.de;
www.bundesverwaltungsamt.de
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